Oft gefragt und oft falsch gemacht. Doch der Weg zur Abmeldung ist durch die Spielordnungen sowohl für Junioren als auch für Senioren eindeutig geregelt: vorgeschrieben ist die Abmeldung per Einschreiben-Postkarte.
Der Einschreibebeleg dient dabei als Abmeldenachweis, mit dem z. B. der neue Verein des Spielers bereits eine neue Spielberechtigung beantragen kann. Die günstigste Variante des Einschreibens, das Einwurf-Einschreiben, reicht dabei völlig aus und begünstigt eine schnelle Bearbeitung der Abmeldung.
Für alle Vereinswechsler gibt es im Seniorenbereich noch eine zusätzliche Möglichkeit, die zudem völlig kostenlos genutzt werden kann: die Abmeldung durch den aufnehmenden Verein über das DFBnet-Modul PassOnline. Hierzu erteilt man seinem neuen Verein eine Vollmacht, der daraufhin die Kündigung der Mitgliedschaft und die Beantragung der neuen Spielberechtigung in einem Schritt vornehmen kann.
Kündigungen bei der SGE 07/12 sind an die Vereinsadresse zu richten:
SG Eintracht Gelsenkirchen 07/12 e. V. Haidekamp 75, 45886 Gelsenkirchen
Die Kündigungstermine sind gemäß unserer Vereinssatzung der 30.06. und der 31.12. eines jeden Jahres. Fristgerecht ist eine Kündigung, wenn der Poststempel auf der Postkarte nicht später als der gewünschte Kündigungstermin liegt. Ansonsten besteht die Mitgliedschaft weitere sechs Monate mit voller Beitragspflicht. Dessen ungeachtet kann unter den Voraussetzungen der (Jugend-)Spielordnung eine Spielberechtigung für einen anderen Verein erworben werden.